Was bringt mir der Kursbesuch?
Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE ist die Grundlage für den Einstieg in den Fahrlehrerberuf. In diesem Lehrgang werden Sie theoretisch und praktisch für den Beruf des Fahrlehrers in Pädagogik, Technik, Recht, Fahrlehrerrecht und Verkehrsverhalten ausgebildet. Außerdem werden Sie während des Kurses ausgiebig auf die Prüfungen vorbereitet.
Wir legen großen Wert auf eine angenehme Unterrichtsatmosphäre und eine individuelle Betreuung und Förderung. Deshalb haben wir uns entschlossen Ihnen die Ausbildung in kleinen Gruppen anzubieten. Die gesetzliche Regelung erlaubt bis zu 32 Teilnehmer in einem BE-Kurs. Wir beschränken die Teilnehmerzahl freiwillig auf maximal 20 und bieten Ihnen damit die bestmögliche Ausbildungsqualität.
Nach erfolgreicher Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE stehen Ihnen weitere Qualifikationsmöglichkeiten offen. Zum Beispiel können Sie den PKW-Fahrlehrer um den Motorradfahrlehrer oder den LKW- bzw. BUS-Fahrlehrer erweitern. Auch außerhalb der klassischen Führerscheinausbildung stehen Ihnen viele interessante Tätigkeitsfelder offen. Wir beraten Sie gerne dazu.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um als Fahrlehrer der Klasse BE tätig werden zu dürfen, müssen Sie die im folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetz erfüllen. Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne.
Mindestalter | 21 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren möglich) |
Körperliche und geistige Eignung |
Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest |
Persönliche Zuverlässigkeit |
Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) |
Berufsausbildung |
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf |
Sprachkenntnisse |
ausreichend Deutsch in Wort und Schrift |
Führerschein |
Führerschein Klasse B seit 3 Jahren, Klasse BE bis zur Fahrlehrerprüfung |
Ausbildung |
1 Monat Berufsorientierung und 7 Monate Lehrgang in der vfs |
Fachliche Eignung |
Bestandene Fahrlehrerprüfungen (Fahrpraxis, Fachkunde, Lehrproben) |
* Eine gleichwertige Vorbildung ist z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Fachschulreife, abgeschlossene zweijährige Handelsschule, die Unteroffiziersprüfung sowie die Befähigung für die Laufbahn des mittleren öffentlichen Dienstes. Außerdem kann im Ausnahmeverfahren jede irgendwie gestaltete Ausbildung für einen Beruf - auch ohne Abschlussprüfung - in Verbindung mit einer mehrjährigen Bewährung im Beruf anerkannt werden. Für die Ausnahmegenehmigung kann außerdem ein anerkannter Eignungstest eine entscheidende Grundlage darstellen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne am Telefon oder per E-Mail. Wir freuen uns natürlich auch über einen Besuch vor Ort zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Wie läuft der Kurs ab?
Unsere fahrpraktische Ausbildung
Im Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung sind keine praktischen Übungsteile gefordert. Wir halten es aber für Ihren Ausbildungserfolg für unbedingt notwendig auch eine intensive fahrpraktische Ausbildung anzubieten. Wir führen deshalb in der Regel an einem Tag der Woche im Rahmen des BE-Lehrgangs ein Fahrtraining am Prüfort in Freiburg durch. Die Aufwendungen dafür sind selbstverständlich in die Kurskosten schon eingerechnet.
Bitte denken Sie daran: die eigene Fahrerfahrung ist durch nichts zu ersetzen. Wir empfehlen dringend über unser angebotenes Training hinaus vor Ort selbständig zu üben. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
06.06.2025 - 30.01.2026
14.980,00 €
Gesamtpreis
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen
09.09.2025 - 08.05.2026
14.980,00 €
Gesamtpreis
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen